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Diskussion

"16 Bundesländer - zu viele?"

Volksstimme Magdeburg 2013-08-09

 "Länderehen: Welcher Partner soll es sein?"

 

 

Meine Lesermeinung: 10.08.2013

 

Unsere Bundesländer haben zwei wesentliche Aufgaben:

Zum einen dienen sie den Menschen zur Identifikation als Heimat, sind ihr Lebensmittelpunkt, und zum anderen sind sie „Staat im Staate“ mit eigenen Gesetzen und dazu notwendiger Landesregierung aus Parlament, Kabinett, Ministerien.

Über den Bundesrat nehmen sie Einfluss auf die politischen Entscheidungen des Bundestages.

 

Dass Heimatgefühl, die Identifikation mit dem heimatlichen Bundesland ist bei den meisten Zuschriften zum Thema „Länderehe“ neben den finanziell- wirtschaftlichen Effekten ausschlaggebend für das jeweilige Votum.

Dazu muss jedoch das Bundeland kein eigenes Parlament, keine gesetzgebende Autorität besitzen.
Die Landschaft, Natur, Geschichte und die Menschen selbst bestimmen dieses Gefühl.

Verwaltungsbefugnisse wären ausreichend, um ein entsprechendes Gebiet als „Land“ Sachsen Anhalt, Brandenburg oder Bayern zu deklarieren.

 

Unterschiedliche Gesetze, Regelungen und Zuständigkeiten in 16 Bundesländern unserer relativ kleinen Bundesrepublik sind 23 Jahre nach der Wiedervereinigung kaum noch plausibel. Die Interessen der alliierten Siegermächte, die Deutschland nach dem verlorenen Krieg in vier Besatzungszonen aufteilten, die historischen Gegebenheiten, der notwendige Wiederaufbau sowie die spätere Teilung in zwei deutsche Staaten sowie der Kalte Krieg zwischen den Systemen an der Deutsch-Deutschen Grenze sind als Rechtfertigung glücklicherweise durch die Wiedervereinigung hinfällig geworden.

 

Die bunten Flickenteppiche in der Volksstimme mit den Strukturvarianten zeigen sehr deutlich, wie widersinnig die Kleinstaaterei innerhalb der BRD, wie schwierig weitere Flickschusterei durch Zusammenlegung einzelner Länder ist.

 

Wenn sich nun zwei oder drei Länder auf eine Zusammenlegung einigen wollen, warum realisieren wir dann nicht mit kaum mehr Aufwand zukunftsorientiert eine Lösung für die Bundesrepublik insgesamt?

 

Die Beendigung der Föderation, die Umwandlung der Länder in Verwaltungsbereiche,
und gleichzeitig die Ablösung des Grundgesetzes durch eine Verfassung der Bundesrepublik, würden die Mobilität der Bürgerinnen und Bürger erheblich erhöhen, die Verbrechensbekämpfung erleichtern, die Behinderungen, Probleme durch die Vielzahl unterschiedlicher Gesetze und Verordnungen mit einem Schlag lösen. Ein Großteil der finanziellen Mittel für Landesparlamente und Bundesrat, erhebliche materielle und humane Ressourcen könnten freigesetzt sinnvoll verwendet werden.

 

Unsere qualifizierten, hochmotivierten Politiker und Fachleute sind sicher in der Lage, mit moderner Informations- und Kommunikationstechnik nach systematischer Analyse der Erfahrungen in den 16 Bundesländern für alle Politikbereiche die Aufgabenstellung zu formulieren und mit entsprechenden Simulationsprogrammen optimale einheitliche gesetzliche Regelungen zu generieren.

 

Mag die Aufteilung auch nach Kriegsende für den Neustart sinnvoll gewesen sein, mit dem heutigen Stand der Kommunikations- und Informationstechnik und Technologie, der fortschreitenden Verflechtung, Globalisierung von Wirtschaft, Industrie und Finanzmarkt, der wachsenden Mobilität der Menschen ist der Schritt zur Aufhebung der innerstaatlichen Grenzen mehr als geboten.

 

Warum muss es also innerhalb unserer Bundesrepublik Deutschland unterschiedliche Gesetze geben? Warum müssen wir bei internationalen Vergleichen, beispielsweise im Bildungsbereich, mit 16 statt mit einer Stimme reden?

 

Was für die USA möglicherweise noch sinnvoll sein mag, allein der Größenvergleich mit den 50 Bundesstatten der USA zeigt die Absurdität:

USA mit 50 Bundesstaaten, ca. 9,629 Mio. Quadratkilometer Fläche, ca. 311 Mio. Einwohner,

die gesamte BRD mit 16 Bundesländern, ca. 357.100 Quadratkilometer Fläche, ca. 82 Millionen Einwohner,

sie stände nach ihrer Fläche an der 5. Stelle der USA-Bundesstaaten.

 

 

 

 

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